BEM-Modular

 

In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ist das Thema "Arbeit und Gesundheit" bei vielen Unternehmen in den Fokus gerückt und gehört oftmals bereits zu einer modernen Unternehmeskultur dazu. Dennoch gibt es viele Hürden bzw. unter-schiedliche Ansichten wenn es um den Umgang mit dem Thema "Gesundheit" geht.

Doch warum ist es oftmals schwierig und warum reicht nicht eine Lösung oder ein Angebot für Alle?

Die Arbeitswelt ist bunter und vielfältiger geworden, sodass die Begrifflichkeit der Disversität hierbei eine große Rolle spielt. Disversität bedeutet in der Soziologie und im Zusammenhang mit einem Unternehmen betrachtet, dass die Belegschaft sich in Bezug auf Kultur (Ethnie), Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung und Religion unterscheidet. Folglich ist auch der Umgang mit den Stellenwerten Arbeit und Gesundheit sehr unterschiedlich in der Wahrnehmung der einzelnen Mitarbeiter.

Ihr Nutzen eines (externen) Betrieblichen Eingliedeungsmanagements

Rechtliche Grundlage

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) seinen Beschäftigen ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, sobald die Beschäftigten in den letzten 12 Kalendermonaten (rollierende Rechnung) am Stück oder mit Unterbrechungen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Verpflichtung des Arbeitgebers fällt unter dessen Fürsorgepflicht und verfolgt primär die nachfolgenden Ziele:

  • Eine gemeinsame Ursachenklärung für die Arbeitsunfähigkeitszeiten.
  • Im Rahmen eines ergebnisoffenen und zielorienten Suchprozesses die Prüfung von Möglichkeiten, zur Überwindung  der Arbeitsunfähigkeit und Vermeidung von zukünftigen Ausfallzeiten oder  zumindest dessen Reduzierung.
  • Klärung eines evtl. Rehabilitationsbedarf im Bereich der medizinischen, sozialen und beruflichen Teilhabe zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit. Einbeziehung der jeweilige gesetzlichen Leistungsträger
  • Unter Umständen sogar die Vermeidung einer evtl. zukünftigen Schwerbehinderung.

Spielraum in der Umsetzung - so vielfältig wie Ihre Belegschaft

Die oben genannten Ziele erscheinen oftmals schwer zu erreichen, insbesondere ohne fachliche Expertise und/oder bei einem pauschalen BEM nach Schema "F". Daher sind wir und dem Grunde nach auch der Gesetzgeber der Ansicht, dass der BEM Prozess je nach Unternehmensform (Branche und strukturelle Organisation) und Unternehmensgröße individuell (mit den jeweiligen Modulen) angepasst und zusammengestellt werden sollte.

Der Gesetztgeber hat mit der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgeber gemäß §167 Abs. 2 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) die Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes" BEM nur zu Teilen definiert. Dieses spiegelt sich vorrangig in kleinen Details wie z.B. dem Einladungsschreiben oder der Einbindung aller notwendigen Aktuere in einem solchen Verfahren wieder, jedoch besteht darüberhinaus ausreichend Spielraum um ein "funktionierendes" und "individuelles" BEM zu gestalten.

In unterschiedlichen Modulen, die wir anbieten, können Sie hierdurch Ihren eigenen BEM Prozess zusammenstellen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten nachhaltig wiederherstellen und verbessern.

Ein kurzer Einblick: 

Warum ein externes BEM?

  • fachliche Expertise von außen und Lotse durch den Dschungel der Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Krankenkasse,     Unfallversicherung, Integrationsamt .......)
  • überschaubare und kalkulierbare Kostenstruktur
  • ein bestehendes und funktionierendes Netzwerk im Bereich der Kostenträger, Facheinrichtungen .......
  • eine neutrale und unvoreingenommene Beratung von außen und ein hierdurch entstehender ergebnisoffener Prozess.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf persönliche Anfrage hin.

Info: Uns ist ein nachaltiges Arbeiten wichtig. Daher sollte auch noch  in dem Jahr nach dem BEM Prozess eine Kontrolle der Arbeitsfähigkeit und der Maßnahmen erfolgen. Hierdurch optimieren Sie ihre Ergebnisse.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!